Sozialpolitik

Erklärung zum Kommunalwahlergebnis 2020 in Duisburg

 

Das Ergebnis der Kommunalwahl am 13. September 2020 hat die beiden Parteien, die in den vergangenen Jahren die Geschicke unserer Stadt maßgeblich bestimmt haben, etwa ein Viertel ihrer bisherigen Stimmenanteile gekostet. Zugleich sind die demokratiefeindlichen Kräfte auf der Rechten deutlich gestärkt worden. Das Resultat ist ein Warnsignal an die etablierte Politik. Für ein technokratisches „Weiter so“, das nach der Wahl bereits zu hören war, haben die Ver-bände der Freien Wohlfahrtspflege kein Verständnis.

 

Die Verbände sind der Überzeugung, dass effiziente Sozialpolitik und nachhaltiger Umwelt-schutz kein schmückendes Beiwerk, sondern im Gegenteil grundlegende Voraussetzungen dafür bilden, um die Zivilgesellschaft nicht noch weiter in Beteiligte und Ausgegrenzte, in Gewinner und Verlierer auseinanderfallen zu lassen.

 

Die Verbände erwarten in der kommenden Legislaturperiode des Rates,

 

  1. dass die Stadt mitverantwortlich dafür sorgt, die von Erwerbslosigkeit und Kurzarbeit be-troffenen oder bedrohten Menschen in Arbeit oder Beschäftigung zu bringen, statt diese Aufgabe allein der Bundesanstalt für Arbeit zu überlassen;
  2. dass die seit langem angekündigte Neuausrichtung der Wohnungspolitik nun endlich umgesetzt und dabei die veränderte Bedarfslage einer durch Zuwanderung geprägten Bevölkerung berück-sichtigt wird;
  3. dass so schnell wie möglich die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und im Offenen Ganz-tag an Grundschulen flächendeckend und ohne Überschreitung der Gruppenobergrenzen sicher-gestellt wird;
  4. dass die gleichberechtigte Teilhabe aller Duisburgerinnen und Duisburger am politischen, wirt-schaftlichen und sozialen Leben des Gemeinwesens ohne Rücksicht auf Person, Herkunft und kulturelle Prägung ermöglicht und garantiert wird und zugleich die Verletzung der für alle gelten-den Gesetze und Regeln ohne Rücksicht auf Person, Herkunft und kulturelle Prägung unterbun-den und geahndet wird;
  5. dass alle älter werdenden und alten Mitbürgerinnen und Mitbürger ihren Alltag so selbstbe-stimmt wie nur möglich gestalten können und dass dazu die notwendigen Begegnungs- und Beratungskapazitäten gesichert und ausgebaut werden;
  6. dass kein kommunalpolitisches Ziel verfolgt und keine Maßnahme umgesetzt wird, die nicht vorab sorgfältig auf ihre Folgen für das Klima und für die konkreten Umweltbedingungen in unserer Stadt geprüft worden sind.

Die Verbände wissen, dass dies alles Geld kostet. Sie erwarten eine entsprechende Haushalts-führung. Sie fordern von Bund und Land eine umfassende Entschuldung der Kommunen und bietet dem Rat und der Verwaltung dazu öffentliche politische Unterstützung an.

Download: Stellungnahme als Pdf

Wie in vielen anderen Städten Deutschlands hat sich in Duisburg das Angebot an Wohnraum erheb-lich verknappt. Besonders betroffen sind davon Bezieher geringer Einkommen, Transfer-leistungsempfänger, Wohnungsnotfälle, Migranten, Alleinerziehende mit Kind, also alles Grup-pen, die in der Regel besondere Armutsmerkmale aufweisen und am Wohnungsmarkt mit ein-kommensstärkeren Gruppen nicht konkurrieren können.

In Duisburg sind Ende 2016 insgesamt 22,5 % aller Haushalte der Gruppe der Bezieher von Mindestsicherung zuzuordnen. Eine weitere Gruppe einkommensschwacher Haushalte sind Bezieher von Wohngeld. Diese Gruppe beläuft sich in Duisburg auf 1,3 % der Haushalte. Darüber hinaus zählen zu den einkommensschwachen Haushalten Niedrig-Einkommensbezieher ohne Transferleistungen. Schätzungen auf der Grundlage von Angaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) betrifft dies etwa 5-7 % aller Haushalte. Insgesamt ergibt sich daraus ein Anteil von 30 % einkommensschwacher Haushalte Duisburgs.

Die Anzahl der Asylbewerber, als eine der Nachfragegruppen, hat sich seit 2014 mehr als ver-dreifacht. Parallel hierzu hat sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II zwischen 2014 und April 2017 um 9 % erhöht. Rund 77.200 einkommensschwachen Haushalten steht ein öffentlich geförderter Bestand in Höhe von 20.484 Wohnungen (Stand 2017) gegenüber. Hieran wird die Bedeutung des preisgünstigen freifinanzierten Wohnungsbestandes in Duisburg sehr deutlich. Hinzukommt, dass der Bestand an geförderten Wohnungen in den letzten Jahren rückläufig war. Bis zum Jahr 2030 wird etwa jede dritte öffentlich geförderte Wohnung aus der Bindung fallen. Der öffentlich geförderte Wohnungsbestand ist eine weitere wichtige Versor-gungsmöglichkeit für einkommensschwache Haushalte in Duisburg. Werden diese Wohnungen im Anschluss saniert und im Preis angehoben, verschärft sich die Versorgungsproblematik, sofern nicht im gleichen Umfang neue geförderte Wohnungen entstehen.

In Duisburg sind 43 % der insgesamt 80.748 Wohngebäude zwischen 1949 und 1978 errichtet worden, weitere 34,5 % lassen sich auf den Zeitraum vor 1949 datieren. Meist werden Gebäude aus diesen Baujahren hinsichtlich Barrierefreiheit, Grundriss, Qualität und Energieeffizienz den heutigen Wohnansprüchen nicht mehr gerecht. Ein Teil des Gebäudebestandes weist damit qualitative Defizite auf und ist nicht nachhaltig am Markt zu platzieren, soweit er nicht umfas-send modernisiert wird.

Unter den wohnungssuchenden Haushalten befinden sich in Duisburg zu 2/3 Singles und Paare. Benötigt werden daher vor allem kleine und preisgünstige Wohnungen.

Aufgrund der Zuwanderung aus Südosteuropa und dem starken Anstieg der Asylbewerber nimmt die Zahl der Haushalte, die auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen sind, in den ver-gangenen Jahren stetig zu. Gleichzeitig nimmt das Angebot an günstigen Wohnraum tenden-ziell ab, obwohl es ein Überangebot an leerstehenden und vielfach nicht mehr nutzbaren Wohn-raum in Duisburg gibt.

2017 standen 9.700 Wohnungen länger als sechs Monate leer. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um strukturell bedingten Leerstand handelt und dass die betroffenen Wohn-ungen ohne umfangreiche Sanierungsmaßnahmen nicht mehr marktfähig sind. Dadurch be-dingt gibt es tatsächlich in Duisburg noch verhältnismäßig viel Wohnraum, dieser kann jedoch nicht genutzt werden. In den Stadtteilen Duisburg-Hochfeld sowie insbesondere in Duisburg-Marxloh hat die Leerstandsituation, in Verbindung mit fehlendem Normalwohnraum, dazu geführt, dass in so genannten Abbruchhäusern Menschen Wohnraum zu völlig überzogenen Preisen vermietet wurde. Die Stadt Duisburg hat hierauf mit einer Task Force reagiert und diese Häuser geräumt. Dies hat allerdings das grundsätzliche Problem dieser Wohnungsnotfälle nicht lösen können. Vielmehr kommt es hierdurch zu einer Vertreibung besonders betroffener südost-europäischer Armutsmigranten.

Die Anzahl der Wohnungsnotfälle, die im Diakoniewerk Duisburg in der „Zentralen Anlauf-, Beratung- und Vermittlungsstelle“ (ZABV) für Alleinstehende vorsprechen, ist ebenfalls in den letzten Jahren um 30 % gestiegen. Die Notunterbringung nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG), ein Hotel im Duisburger Norden, ist mittlerweile ständig belegt. Die Stadt Duisburg muss, wenn sich die Situation nicht verbessern sollte, weitere zentrale Notübernachtungen anbieten.

Noch problematischer ist die Unterbringungssituation für Menschen, die keinerlei Rechtsan-sprüche auf Sozialleistungen in Duisburg haben. Oft handelt es sich um polnische Mitbürger, die als Arbeitsmigranten in Duisburg und in anderen Städten Deutschlands gestrandet sind. In der Regel ist dieser Personenkreis völlig verarmt, oft krank, kann aber in unseren Regelsystemen der Sozialhilfe nicht versorgt werden, da keinerlei Rechtsansprüche bestehen. Für diesen Personen-kreis sind dringend Übernachtungsmöglichkeiten zu schaffen, um zu verhindern, dass sie in Haus- oder Geschäftseingängen schlafen. Deren einzige Einkommensquelle ist das Betteln. Statt diese Menschen in Duisburg zu vertreiben und sie weiterhin auf ausschließlich humanitäre Hilfen angewiesen zu lassen, sind politische Lösungen dringend angeraten und notwendig. Diese können aber nur auf europäischer, politischer bilateraler Ebene gelöst werden. Es sind Projekte zu initiieren, die diesen Menschen eine realistische Perspektive bieten.

Ebenso problematisch ist die Wohnungsnotversorgung einkommensarmer Alleinerziehender. Auch sie haben kaum eine Chance, auf dem Wohnungsmarkt angemessenen Wohnraum zu finden. Besonders problematisch wird dies im Fall vom Wohnungsverlust. Für diesen Personenkreis hat die Stadt Duisburg keine angemessene Unterbringungsmöglichkeit. Das Unterbringungshotel ist auch für Frauen, geschweige denn für Frauen mit Kindern, absolut ungeeignet. Auch hierfür müssen alternative Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Perspektivische Unterbringungsformen können nur Vermittlungen in Normalwohnraum sein. Dies ist die einzige vernünftige und kostengünstigste Versorgungsmöglichkeit. Um dies zu erreichen, müssen besondere Formen der Zusammenarbeit mit den großen Wohnungs-gesellschaften geschaffen werden. Das Angebot 100(8) Häuser ist ein erfolgreiches Beispiel einer hervorragenden Zusammenarbeit zwischen Wohnungsunternehmen und der Wohnungs-notfallhilfe in Duisburg.

Solche erfolgreichen Initiativen sind auszubauen und zu unterstützen. Allerdings ist es zwingend notwendig, den Bereich der Prävention aufrecht zu erhalten und zu verstärken. Jede Wohnung, die erhalten werden kann, verhindert eine ordnungsrechtliche Unterbringung. Damit kommt auch der Fachstelle der Stadt Duisburg eine besondere Bedeutung zu. Hier müssen Konzepte zur Prävention weiter entwickelt werden und wenn unbedingt notwendig, geeignete möglichst kurzfristige Unterbringungsmöglichkeiten in kleinen Wohneinheiten geschaffen werden. Besonders wichtig ist es, nach einer Unterbringung in einem Clearingverfahren den schnellen Abfluss aus der Notunterbringung sicherzustellen.

Öffentlich geförderte Wohnungen, die aus der Bindung fallen, sollten durch besondere Anreize der Stadt Duisburg für die Eigentümer erhalten werden. Hier könnten z. B. die Sanierungskosten übernommen werden, oder wenn möglich, besondere finanzielle Anreize geschaffen werden, um den Zugriff auf den Wohnraum zu erhalten. Letztendlich ist aber auch eine Offensive im sozial gebundenen Wohnungsneubau notwendig. Auch hier können nur besondere Anreize Eigentümer und Investoren bewegen, einkommensschwachen Menschen ihren Wohnraum zu überlassen.

Folgende Maßnahmen sollten umgesetzt werden:

  • Schaffung von preiswertem Wohnraum durch öffentlich geförderten Wohnungsbau, Sanierung von Wohnraum und Anreize für Eigentümer.
  • Weiterentwicklung des kommunalen Wohnungsnotfallplans.
  • Weiterentwicklung der Prävention im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe.
  • Verbesserung der Notunterbringung, insbesondere für Frauen und Frauen mit Kindern.
  • Intensivierung der Vermittlung in Normalwohnraum durch Angebote wie „100(8) Häuser“ oder das Projekt „Housing-First-Fonds“ im Rahmen des Aktionsprogramms „Hilfen in Wohnungs-notfällen“ des MAGS NRW.
  • Schaffung einer Außenstelle der „Zentralen Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle (ZABV) für Wohnungsnotfälle im Duisburger Norden.
  • Initiierung von Projekten, die den in Duisburg gestrandeten Arbeitsmigranten und südosteuropäischen Armutsmigranten eine Perspektive ermöglichen.

Download als PDF: 2020-06-05_Wohnungspolitische-Stellungnahme-AGV

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die in der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammenge-schlossenen Träger der gemeinnützigen Sozialwirtschaft tun derzeit alles, um die Stadt und ihre Bevölkerung bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen. Wir setzen unmittelbar sämtliche Verfügungen und Richtlinien der Stadt um, halten zugleich im Rahmen des Erlaubten soweit nur irgend möglich unsere Beratungs- und Versorgungsleistungen aufrecht und ergreifen dabei im Interesse des Schutzes unserer Klienten und unserer Mitarbeitenden auch unpopuläre Maßnahmen. Bei all dem arbeiten wir noch enger und noch abgestimmter als sonst zusammen, um im Einklang mit dem Handeln der Stadt auf keinen Fall Unklarheit und Unsicherheit unter den Menschen zu verbreiten.

Das führt dazu, dass wir bereits jetzt Erlösausfälle und erhebliche Liquiditätsengpässe haben. Wie Sie wissen, dürfen wir als gemeinnützige Träger im Gegensatz zu den gewerblichen Unter-nehmen der Sozialwirtschaft keine Gewinne machen und Risikorücklagen nur in einem sehr begrenzten Rahmen bilden, in welchem Krisen wie die aktuelle natürlich nicht entfernt vorge-sehen sind.

Wir machen daher frühzeitig darauf aufmerksam, dass wir von der Stadt Duisburg in erheb-lichem Maße Unterstützung benötigen werden und diese auch erwarten. Das betrifft vor allem, aber nicht nur die schnelle und unbürokratische Weitergabe der vom Land in Aussicht gestellten Hilfen. Das betrifft auch die nicht unerhebliche Anzahl der kommunal bezuschussten Dienste und Einrichtungen, für die der durch richtige und wichtige behördliche Verfügungen verursachte Wegfall bzw. die Reduzierung vertraglich geschuldeter Leistungsumfänge sich selbstverständ-lich nicht förderungsschädlich auswirken darf.

Wir gehen davon aus, dass diese Ausführungen plausibel sind, und werden uns gestatten, bei eintretenden akuten Notsituationen in den zahlreichen unter unserem Dach organisierten ambu-lanten und stationären Diensten und Einrichtungen unmittelbar auf Sie zuzukommen.

Download als PDF:  2020-03-23_Schutz_vor_Insolvenzen

Gemäß Beschlusslage des Rates der Stadt wird der bisherige Beigeordnete für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales, Herr Thomas Krützberg, zum 01.05.2020 in die Geschäfts-führung des Immobilienmanagements Duisburg wechseln. Seine bisherige Position wird ausgeschrieben.

Die Ratsdebatte am 16.12.2019 hat gezeigt, dass zwischen den Fraktionen unterschiedliche Vorstellungen darüber bestehen, ob das Dezernat in seinem bisherigen Zuschnitt wieder besetzt werden oder aus diesem Anlass andere Zuordnungen vorgenommen werden sollen. Der Ober-bürgermeister hat sich dahin gehend geäußert, dass diesbezüglich noch Gelegenheit zur Bera-tung sei.

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege setzen voraus, dass diese Frage ausschließlich in der Orientierung an der Sache entschieden wird. Nicht nur die allgemeine politische Diskussion des vergangenen Jahrzehnts, nicht nur der parallel erfolgte Erkenntnisfortschritt in der Sozial-wissenschaft, sondern auch die konkreten Entwicklungen in der Stadtgesellschaft, die etwa in dem jüngst erst verabschiedeten und veröffentlichten Sechsten Sozialbericht ihren Nieder-schlag gefunden haben, zeigen mit aller Klarheit, dass Duisburg sozialpolitisch vor drei wesent-lichen, miteinander eng zusammenhängenden Herausforderungen steht: Bekämpfung von Armut und Arbeitslosigkeit – Integration aller Bürgerinnen und Bürger in die Stadtgesellschaft – chancengleicher Zugang zu Bildung und Lebensgestaltung.

Ebenso klar ist, dass diese Schlüsselaufgaben nur zu bewältigen sind, wenn zwischen den damit vorrangig befassten kommunalen Ämtern und Dienststellen keine oder möglichst wenige Kompetenzüberschneidungen bestehen und stattdessen gut funktionierende Schnittstellen und Crossover-Prozesse gestaltet und gepflegt werden.

Aus diesem Grund setzen sich die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege nachdrücklich dafür ein und erwarten von der Politik und vom Oberbürgermeister, dass zur Vermeidung einer dauer-haften Überlastung der Bereich der Kultur innerhalb des Verwaltungsvorstands anderweitig angebunden wird, dass aber ansonsten die Zuständigkeit für Kinder, Jugend und Familie, Bil-dung, Arbeit und Soziales in einem Dezernat gebündelt bleibt und einer bzw. einem Beigeord-neten übertragen wird.

die Erklärung als Download:

2019-12_Erklärung_Dezernatsbesetzung

Rechenschaftsbericht 2018/2019 des Diakonischen Werkes Duisburg zur Federführung Zeitraum: 01.12.2018 bis 30.11.2019

Allgemeines

Sitzungen der Geschäftsführungen der Verbände fanden im Berichtszeitraum statt am 01.02.2019, am 27.02.2019 (Sondersitzung zur Familienhilfe sofort vor Ort), am 05.04.2019, am 25.05.2019, am 05.07.2019, am 30.08.2019 und am 29.11.2019.


Am 09.07.2019 veranstaltete die Arbeitsgemeinschaft ein Fachgespräch zum Thema öffentliche Ausschreibung sozialer Leistungen.

Am 11.10.2019 fand eine Sondersitzung zur Zukunft der Beratungs- und Begegnungszentren statt.

Gäste der Arbeitsgemeinschaft waren in der Sitzung am 30.08.2019 Oberbürgermeister Link mit den Beigeordneten Bischof, Krützberg und Dr. Krumpholz sowie in der Sondersitzung am 11.10.2019 Herr Christofczik (Diakonie), Herr Dr. Florichs (AWO), Herr Kleinwächter (Caritas), Frau Stanjohr (Diakonie), Herr Szemkus (DRK) und Frau Tüffers-Schrey (Parität). Am Fachge-spräch nahmen neben den Geschäftsführungen der Verbände und ihrer Tochtergesellschaften leitende Vertreterinnen und Vertreter der städtischen Ämter 50 und 51 teil; als Referenten standen Frau Fischmann-Schulz vom Rechtsausschuss der LAG-FW-NRW sowie Herr Lauter-bach vom Rechtsamt der Stadt Duisburg zur Verfügung.

Die Arbeitskreise Jugendhilfe (Einb.: Frau Seitzer) und Sozialstationen (Einb.: Frau Bruns) tagten 2019 jeweils dreimal, der Arbeitskreis Offene Altenhilfe (Einb.: Frau Stanjohr) fünfmal.

Personelle Veränderungen gab es in der Geschäftsführung der Grafschafter Diakonie Diako-nisches Werk Kirchenkreis Moers (zuständiger evangelischer Wohlfahrtsverband in den Stadt-bezirken Rheinhausen und Homberg), wo auf Herrn Mehnert Herr Garben und auf Herrn van der Werth Herr Dr. Hautz folgten. Neue Tochtergesellschaften gründeten die AWO (AWO-Campus, GF Herr Dr. Florichs) und das DRK (DRK-Pflege/Betreuung GF Herr Szemkus; DRK-Arbeits-medizin/Gesundheitsschutz, GF Herr Schunke).

Dialog mit der Stadtspitze

Grundsatzgespräche der Geschäftsführungen aller Verbände mit dem Sozialdezernenten gemäß § 5 SGB XII finden in etwa vierteljährlichem Turnus statt. Wegen der Personalidentität des Beigeordneten wurde vereinbart, bei Bedarf Themen aus dem Rechtskreis des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) ebenfalls in diesem Gremium zu verhandeln.

Das Gespräch mit dem Oberbürgermeister und drei Beigeordneten am 30.08.2019 hatte die Handlungsempfehlungen des VI. Sozialberichts (kommunaler Integrationsplan), die Arbeit der sog. Task Force (Räumung von Schrottimmobilien), und die Frage bezahlbaren Wohnraums in Duisburg als Themen. Resultate im Einzelnen s.u. jeweils zum Stichwort.

Arbeitsmarkt

Die konjunkturelle Entwicklung hat im vorigen Jahr mit Verspätung auch den Duisburger Arbeitsmarkt erreicht. Die Zahl der Erwerbslosen fiel trotz wachsender Bevölkerungszahl erstmals seit vielen Jahren unter die Marke von 30.000; zugleich stieg die Zahl der sozial-versicherungspflichtig Beschäftigten auf über 170.000. Überdurchschnittlich viele der „Arbeits-plätze“ sind in Duisburg allerdings nach wie vor prekär und nicht armutsfest. Ob, wann und wie sich das absehbare Abflauen der Konjunktur auf den Duisburger Arbeitsmarkt auswirken wird, lässt sich zurzeit noch nicht sagen.

Die neuen gesetzlichen Instrumente des Bundes zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt werden in Duisburg seit 01.01.2019 schrittweise umgesetzt. Etwa ein Drittel der bisher geschaffenen Beschäftigungsplätze sind in der Sozialwirtschaft angesiedelt; zwei Drittel verteilen sich auf Industrie, Handwerk, Gewerbe und öffentliche Verwaltung. In diesem Zusam-menhang macht sich auch bemerkbar, dass es der Arbeitsgemeinschaft gelungen ist, die Be-deutung der Wohlfahrtsverbände als Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor stärker als bisher ins öffentliche Bewusstsein zu heben. Das in diesem Zusammenhang Anfang 2019 auf Initiative der Diakonie vom Wirtschaftsdezernenten erstmals einberufene Forum Sozialwirtschaft harrt allerdings noch der angekündigten Fortsetzung.

Die mit der Integration von Langzeitarbeitslosen verkoppelten Coachingmaßnahmen wurden in Duisburg öffentlich ausgeschrieben. Eine örtliche Bietergemeinschaft aus frei-gemeinnützigen erfahrenen Akteuren am Arbeitsmarkt konnte mit dem Preisangebot eines externen gewerb-lichen Anbieters nicht mithalten; Letzterer bekam somit den Zuschlag. Bereits zum Einstieg offenbarten sich gravierende fachliche und personelle Schwächen, auf welche die Arbeitsge-meinschaft, gestützt von einer Vielzahl von Trägern der Maßnahmeplätze, das Jobcenter nach-drücklich hinwies. Von dort wurde Abhilfe zugesagt; spätestens Anfang 2020 soll noch einmal eine gemeinsame Verständigung über die Qualität des Coachings herbeigeführt werden.

Zuwanderung

Die zahlenmäßig drastisch zurückgegangene Zuwanderung von geflüchteten Menschen wird in Duisburg durch eine gut funktionierende Kooperation zwischen Sozialverwaltung, DRK, Diakonie und ehrenamtlichen Initiativen bearbeitet.

Wieder stärker in den Vordergrund getreten ist die nach wie vor ungelöste Frage der armuts-bedingten innereuropäischen Zuwanderung. Der Oberbürgermeister vertritt dezidiert die Auf-fassung, dass diese Bevölkerungsgruppe sich überwiegend illegal in Duisburg aufhält; die Ver-bände stehen auf dem Standpunkt, dass hier spezifische Integrationsmaßnahmen notwendig und machbar sind. Die sich gegenseitig ausschließenden Positionen wurden offen miteinander ausgetauscht.

In diesem Zusammenhang äußerten die Verbände auch öffentlich Kritik an der Arbeit der städtischen Task Force. Die Notwendigkeit der Räumung von unbewohnbarem Wohnraum und die Bekämpfung krimineller Vermieter sind unstrittig; es geht jedoch nicht an, mit unange-kündigten Zwangsräumungen Menschen obdachlos zu machen, ohne ihnen eine zumutbare Wohnperspektive anzubieten. Hier hat der Ordnungsdezernent zugesagt, mit dem Netzwerk Integration (Federführer: AWO-Integration) pragmatische Verbesserungslösungen zu besprech-en.

Von wesentlicher Bedeutung für die kommunale Integrations- und Zuwanderungspolitik ist der Abschluss des VI. Sozialberichts (Integrationsplan), an dem die Wohlfahrtsverbände in erheb-lichem Maß mitgearbeitet haben; er wurde im September vom Rat beschlossen. Das Angebot der Verbände an die Ratsfraktionen zum Austausch über die politischen Konsequenzen des Berichts wurde von der SPD und den Linken wahrgenommen. CDU, HSV, DAL, FDP und Grüne haben nicht reagiert; Republikaner und AfD wurden nicht eingeladen.

Mit dem Oberbürgermeister und den Beigeordneten wurde vereinbart, vordringlich die im Be-richt vorgeschlagene Einrichtung sozialraumorientierter Beratungszentren mit einer Bündelung kommunaler und verbandlicher Leistungen zu verfolgen. Die Ergebnisse eines dazu angekün-digten verwaltungsinternen Prüfverfahrens stehen noch aus.

Wohnungsmarkt

Die bereits 2018 angekündigte Neujustierung des kommunalen Wohnungsnotfallplans ist noch nicht erfolgt. Die Verbände haben mehrfach auf die angespannte Wohnungssituation in der Stadt hingewiesen. Der Beigeordnete hat zugesagt, noch vor Weihnachten 2019 mit entsprech-enden konzeptionellen Überlegungen auf die Arbeitsgemeinschaft zuzugehen.

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Ein zeitintensives Projekt waren die Verhandlungen mit der Stadt über die Zukunft der Familienhilfe sofort vor Ort. Im Sommer konnten (a) eine Entfristung des Vertrages, (b) eine Anhebung der städtischen Bezuschussung und (c) eine künftige tarifbezogene Dynamisierung erreicht werden. Die Finanzierung ist für die nach TvöD oder vergleichbar vergütenden Träger nach wie vor nicht auskömmlich. Alle Verbände waren aber daran interessiert, in diesem Fall die Arbeitsgemeinschaft als Verhandlungsgemeinschaft zusammenzuhalten.

Die Stadt nimmt auf Anregung der Verbände (Klausurtagung 2018) einen neuen Anlauf zur Einführung eines fachgerechten Controllings der Hilfen zur Erziehung. Der AK Jugend der Verbände hat dazu der Verwaltung einen Vorschlag für einen entsprechenden Katalog an Messgrößen unterbreitet.

Ebenfalls auf Vorschlag der Verbände (Klausurtagung 2018) setzt sich die Verwaltung für eine Neubelebung, Systematisierung und Optimierung der Arbeit der drei Unterausschüsse des Jugendhilfeausschusses ein. Die Resonanz in den Ratsfraktionen ist bislang eher ernüchternd; hier muss sicherlich in 2020 noch einmal nachgefasst werden.

Suchtkrankenhilfe

Nach Wegfall des rechtswidrigen Alkoholverbots in der City hat der Runde Tisch Innenstadt unter Beteiligung der Verbände sich um eine Verbesserung der aufsuchenden Arbeit bemüht. Die Stadt finanziert (zunächst befristet) zusätzliche Streetwork-Kapazitäten, die beim Sucht-hilfeverbund Duisburg angesiedelt sind. – Noch offen ist eine praktikable Strategie für die Drogenszene im Kantpark.

Altenhilfe

Im Bereich der Offenen Altenhilfe wurde mit der Stadt eine Zusatzvereinbarung zum besteh-enden Vertrag über die Beratungs- und Begegnungszentren ausgehandelt, der die Mithilfe der BBZs bei der Wohnraumbeschaffung für ältere Menschen, die von Zwangsräumungen betroffen sind, regelt. Es handelt sich dabei ausschließlich um die Schließung von Immobilien, die den Auflagen des Brandschutzes nicht entsprechen, nicht um Räumungen seitens der Task Force (s.o.). Zu der vereinbarten Regelung gehört beim Eintreten des Vertragsfalls auch eine ent-sprechende zusätzliche Vergütung für die BBZs.
Der BBZ-Vertrag als Ganzer hat noch eine Laufzeit bis zum 31.12.2021. Es zeichnet sich ab, dass die Stadt möglicherweise an einer Fortschreibung interessiert ist. Diese wird sich aber an der veränderten Gesetzgebung (PSG III und APG-NRW) orientieren (Pflegeberatung, nieder-schwellige Partizipationsangebote, Case-Management usw.). Die Verbände in ihrer Eigenschaft als BBZ-Träger haben beschlossen, sich darauf frühzeitig mit gemeinsamen konzeptionellen und wirtschaftlichen Überlegungen vorzubereiten.

Im Bereich der stationären Altenhilfe ist es auf Initiative einiger verbandsgebundener Träger gelungen, dass die Kommune die vom Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen in Einrichtungen in Amt 50 verursachten enormen Außenstände beglichen hat.

Öffentlichkeitsarbeit

Die Verabredungen zur Verbesserung der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit (Klausurtagung 2018) konnten nur zum Teil umgesetzt werden. Der Internetauftritt der AGV wurde modernisiert und wird, so weit erforderlich, gepflegt und aktualisiert. Die Option einer gemeinsamen künf-tigen Presse-Strategie wurde bislang mangels Zeit und Kapazitäten noch nicht aufgegriffen.

Ausblick

Ein Vergleich mit dem Kapitel „Ausblick“ aus dem Jahresbericht 2017/18 zeigt, dass fast alle der dort genannten Aufgaben und Themenstellungen in 2019 aufgegriffen und mehr oder weniger erfolgreich bearbeitet wurden. Die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Beigeordneten und der Leitung des Jugendamtes ist nach wie vor konstruktiv. Das gilt ebenso für das Amt für Soziales und Wohnen, wo sich der Wechsel in der Amtsleitung offenkundig reibungslos vollzogen hat. Mit Blick insbesondere auf dieses Amt ist es erfreulich, dass die Stadt angekündigt hat, die über Jahre hinweg vorgenommene katastrophale Personalaus-dünnung zeitnah durch Neueinstellungen bzw. Wiederbesetzungen zu beheben.

Drei für die Wohlfahrtsverbände wesentliche Themen für 2020 wurden vorstehend bereits benannt: Neujustierung des Wohnungsnotfallplans, Umsetzung des Sozialberichts VI und Weiterentwicklung der Offenen Altenhilfe (BBZs). Darüber hinaus wird es wichtig sein, sich weiterhin in die Optimierung der Jugendhilfeplanung und in die kommunale Pflegebedarfs-planung einzubringen.

Von besonderer Bedeutung wird die am 13.09.2020 anstehende Kommunalwahl sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt muss mit einem deutlichen Erstarken des Rechtsradikalismus gerechnet werden. Für die Verbände erwachsen daraus neben den sozialpolitischen auch allgemein politische Aufgaben.

Duisburg, 29.11.2019

Download:  Rechenschaftsbericht als PDF

Wohlfahrtsverbände und Kommunalverwaltung diskutieren über die öffentliche Ausschreibung sozialer Leistungen

Sollen soziale Dienstleistungen, wie sie die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege erbringen, künftig von der Kommune öffentlich ausgeschrieben werden wie die Verlegung einer Strom-trasse? Oder bleibt es besser bei den bisherigen Vereinbarungen zwischen Stadt und Trägern gemäß den Regelungen der deutschen Sozialgesetzbücher? Diese Frage, die in Duisburg zum Beispiel bei der schulischen Begleitung von Kindern mit Behinderungen oder bei der Beratung von älteren Menschen hoch aktuell ist, wurde am 9. Juli im Haus der Evangelischen Kirche von Fachleuten beider Seiten intensiv diskutiert.

Zum Fachgespräch eingeladen hatte die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, deren Sprecher Stephan Kiepe-Fahrenholz hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Jugendamt und Sozialamt ebenso wie Geschäftsführungen und leitende Mitarbeitende von Arbeiterwohl-fahrt, Caritas, Deutschem Rotem Kreuz, Diakonie und Paritätischem begrüßte.

Als kundige Gesprächspartner standen Gabriele Fischmann-Schulz vom Rechtsausschuss der Landesarbeitsgemeinschafft Freie Wohlfahrtspflege NRW und Thomas Lauterbach vom Rechts-amt der Stadt Duisburg zur Verfügung. In ihren einleitenden Statements wurde rasch deutlich, dass die Frage der Zulässigkeit von Ausschreibungen allein schon dadurch bestimmt ist, ob man den juristischen Ausgangspunkt beim europäischen Wettbewerbsrecht oder beim deut-schen Sozialrecht nimmt. Da hierzu bereits Klagen anhängig sind und die Rechtsprechung noch längst nicht in der letzten Instanz angekommen ist, entspann sich eine muntere Diskussion, in der das juristische Für und Wider ebenso zur Sprache kam wie Fragen der politischen Ziel-setzung und der Qualitätsverbesserung sozialer Leistungen.

Am Ende stand durchaus eine Menge Einigkeit. Dass es vor allem um das Wohl des hilfe- und beratungsbedürftigen Einzelnen geht, war unstrittig. Und dass soziale Leistungen innovativ, dem sich wandelnden Bedarf angepasst und wirtschaftlich sein müssen, stellte auch niemand in Frage. Die Stadt vertraut hier auf die Kraft des Wettbewerbs. Die Wohlfahrtsverbände verweisen auf jahrelange gemeinsame und erfolgreiche Praxis.

Über die Grundsatzfrage, ob Ausschreibungen im Bereich sozialer Leistungen in Deutschland rechtlich schlicht verboten seien, wurde man sich nicht einig. Das war vorher klar und über-raschte niemanden. Dass es aber auf jeden Fall ein Fortschritt war, miteinander statt überein-ander zu reden, und dass die jeweiligen Motive und Absichten am Ende beiderseits ein ganzes Stück deutlicher hervortraten als vorher, war einhelliger Tenor.

Download: Stellungnahme als PDF

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am Mittwoch, dem 03.04.2019, wurden in der Rudolfstraße im Duisburger Stadtteil Marxloh – wieder einmal – vier verwahrloste Häuser von der städtischen Task Force überfallartig zwangs-geräumt. Betroffen waren rund 170 Personen, fast ausschließlich Zugewanderte aus Südost-europa, darunter die Hälfte meist kleine Kinder. Das sind alles Menschen.

Ihnen wurde kurzfristig Unterkunft in der dazu notdürftig hergerichteten Turnhalle Usedom-straße angeboten. In ihrer Angst wandten sie sich an den nächstgelegenen sozialen Dienst, in diesem Fall die AWO Integration in Hamborn. Deren Mitarbeitende aus der Migrationsberatung, der Integrationsagentur und der Sozialpädagogischen Familienhilfe waren bis in die Abend-stunden damit beschäftigt, für die vielfältigen Fragen und Probleme der Betroffenen, die sich keineswegs auf das „Dach über dem Kopf“ beschränken, kurzfristige (Not-)Lösungen zu finden.

In der angebotenen Unterkunft landete am Ende lediglich eine Familie mit einem schwer kranken Kind. Der Rest kam, wie der heutigen Lokalpresse zu entnehmen ist, anderweitig unter. Anderweitig bedeutet in diesem Fall: bei ihnen bekannten oder verwandten Familien zwei Straßen weiter in anderen Schrottimmobilien, die vermutlich im Rahmen der nächsten „Task-Force“-Aktion geräumt werden sollen.

Was hier geschehen ist, bildet inzwischen die Regel aller „Task-Force“-Einsätze. Der Bevöl-kerung wird vorgegaukelt, dass die Stadt „etwas tut“. Tatsächlich werden die Menschen lediglich von einem verkommenen Wohnort zum nächsten vertrieben; anschließend geht die Task Force ihres Weges, und Sozialverwaltung und Wohlfahrtsverbände dürfen die hinter-lassenen Scherben zusammenkehren.

Anders als beispielsweise im Fall der unlängst geräumten Immobilien in der Husemannstraße in Homberg, wo die Feuerwehr im Rahmen einer vorschriftsmäßigen Begehung akute Brandgefahr festgestellt hatte und unmittelbar zum Handeln verpflichtet war, stehen die Einsätze der „Task Force“ rechtlich auf dünnem Eis. Wenn man die reichlich allgemeinen Äußerungen der Stadt-sprecherin über den Zustand der Schrottimmobilien an der Rudolfstraße ernst nehmen würde, müssten in Duisburg täglich drei bis vier Häuser zwangsgeräumt werden.

Wohlgemerkt: Es geht überhaupt nicht darum zu kritisieren, dass gegen kriminelle Hausbesitzer und unzumutbare Wohnverhältnisse vorgegangen wird, im Gegenteil. So, wie die „Task Force“ in Duisburg agiert, handelt es sich aber bloß um planlosen Aktionismus. Es gibt kein Konzept, was anschließend mit den betroffenen Menschen geschehen soll. Es gibt keinen Plan, was aus den leer stehenden Häusern werden soll.

Von den mit der Zuwanderung aus Südosteuropa ohne Frage verbundenen schwierigen Inte-grationsproblemen wird kein einziges gelöst. Stattdessen wird künstlich Obdachlosigkeit er-zeugt. Die betroffenen Menschen haben als EU-Bürger einen Rechtsanspruch auf Wohnungs-losenhilfe. Verantwortlich dafür ist die Stadt als Ganze, nicht bloß einzelne Ämter oder Ver-bände. Uns ist nicht bekannt, dass der Verwaltungsvorstand dazu eine Strategie hat.

Duisburg verfügt seit 2004 über einen Wohnungsnotfallplan, für den die Stadt als Strategie zur flächendeckenden Vermeidung von Obdachlosigkeit bundesweit Vorbildcharakter genießt. Die Verbände der Wohlfahrtspflege sind davon überzeugt, dass man diesen mit Blick auf die aktu-ellen Herausforderungen weiter entwickeln kann, statt einseitig und ausschließlich auf populis-tische Ordnungspolitik ohne Rücksicht auf die sozialen Folgen zu setzen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir fordern Sie nachdrücklich auf, die in Duisburg von Amts wegen betriebene künstliche Erzeugung von Obdachlosigkeit umgehend zu stoppen und stattdessen eine ganzheitliche Lösung der Probleme zur Entscheidungs- und Umsetzungsreife zu bringen.

Dass die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege dafür jederzeit und umfassend zur konstruk-tiven Mitarbeit bereit stehen, ist Ihnen bekannt.

Download: Stellungnahme als PDF

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrter Herr Beigeordneter,

die Arbeitsgemeinschaft der Duisburger Verbände der Freien Wohlfahrtspflege hat sich auf ihrer Sitzung am 30.06.2017 erneut mit dem Alkoholverbot in der Innenstadt befasst.

Sie wissen, dass und aus welchen Gründen die Verbände dem Alkoholverbot als solchem kritisch gegenüberstehen. Insbesondere das Diakoniewerk Duisburg GmbH hat sich dazu mehrfach geäußert.

Im Vertrauen darauf jedoch, dass das aus unserer Sicht vor allem politisch motivierte Alkohol-verbot seitens der Verwaltung nicht das letzte Wort sein sollte, sondern dass unmittelbar an-schließend unter Ihrer beider Moderation ein Runder Tisch „Steigerung der Attraktivität der Innenstadt“ einberufen wurde, haben sich die frei gemeinnützigen Träger der Suchtkrankenhilfe (Caritasverband, Diakoniewerk), der Suchthilfeverbund Duisburg, der Verein gegen Kälte sowie die Arbeitsgemeinschaft der Verbände insgesamt an diesem Runden Tisch nicht nur beteiligt, sondern auch konkrete Konzepte und Handlungsvorschläge in diesen eingebracht.

Als Resultat des zweiten Runden Tisches am 09.06.2017, an dem auch Vertreter der unmittel-bar vom Verbot Betroffenen teilgenommen haben, wurde sowohl eine kurzfristige, vorüber-gehende Soforthilfe (Standortverlagerung an den Rabbiner-Neumark-Weg mit behelfsmäßiger Infrastruktur) wie auch eine mittelfristige Lösung (Aufbau von Streetwork, Unterstützung des Vereins gegen Kälte, Umgestaltung der Fußgängerzone) konzipiert.

Einer dem Protokoll dieser Sitzung beigefügten Notiz des Dezernates VI ist zu entnehmen, dass offensichtlich der Verwaltungsvorstand der Stadt bereits die kurzfristige Maßnahme aus nach Sicht der Verbände fadenscheinigen Gründen ablehnt. Außer der Tatsache, dass sich die betrof-fene Zielgruppe nun wohl nicht mehr am früheren Ort aufhält, ist nichts geschehen und soll offenbar auch nichts geschehen.

Die Verbände erklären hiermit, dass sie, falls für die betroffenen Menschen nicht umgehend Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden, am Runden Tisch Innenstadt nicht weiter mitarbeiten werden.

Nur wenige Tage nach Inkrafttreten des Alkoholverbots haben sich aus Anlass der Aufstiegs-feier des MSV Duisburg in der gesamten Verbotsmeile zwischen Bahnhof und Rathaus förm-liche Alkoholexzesse abgespielt, ohne dass irgendjemand daran Anstoß genommen oder einen Grund zu ordnungsrechtlichem Eingreifen gesehen hätte.

Die Verbände haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass „die Stadt allen gehört“, wenn alle, selbstverständlich auch alkoholkranke Menschen, in der Öffentlichkeit bestimmte Spielregeln einhalten. Ordnungsrechtliche Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang notwendig werden können, waren auch ohne Alkoholverbot schon immer möglich.

Wenn die Verwaltung jedoch, wie wir nunmehr annehmen müssen, gar kein anderes Interesse hat und keine andere Strategie kennt als die Vertreibung unerwünschter Menschen, werden die Verbände sich dagegen wenden, und zwar nicht nur, was den Standort Königstraße anbelangt, sondern auch mit Blick auf weitere öffentliche Räume im Stadtgebiet, an denen ähnliche Phäno-mene zu beobachten und möglicherweise ähnliche Reaktionen der Kommune zu befürchten sind.

Download: Stellungnahme als PDF

Angesichts der enormen Veränderungen, die durch die weltweiten Kriege und Krisen und durch die innenpolitischen Verwerfungen in Deutschland im zu Ende gehenden Jahr 2015 über unsere Stadt hereingebrochen sind, nimmt die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände mit großer Sorge die Entwicklung der sozialen Lage der Menschen in Duisburg wahr.

Ohne Frage steht unsere Stadt vor großen Herausforderungen, wenn es darum geht, der Zuwan-derung durch neue Bürger gerecht zu werden. Hierzu gehören alle, die in Duisburg eine neue Heimat finden wollen. EU-Binnenzuwanderer, über deren prekäre Lebenslage kaum noch öffent-lich gesprochen wird, haben ebenso ein Recht auf Unterstützung wie die Flüchtlinge, die aus den Krisengebieten dieser Welt zu uns kommen.

Wir wissen, dass die Verantwortlichen in der Sozialverwaltung in Duisburg Großes leisten und unter schwierigsten Umständen alles versuchen, um den Menschen, die in Duisburg zuwandern, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Gleichzeitig werden allen Beteiligten die Grenzen aufgezeigt: Die Rahmenbedingungen in Duisburg genügen nicht, um dieses Ziel zu erreichen. Man bewegt sich beständig nur im Krisenmodus. Das führt dazu, dass mittel- oder langfristige Planungen nicht vorgenommen werden und die Perspektive für Duisburg verschwommen bleibt. Wenn man von der Annahme ausgeht, dass in den nächsten fünf Jahren 10.000 bis 15.000 neue Mitbürger in unserer Stadt leben werden, muss man feststellen, dass die Infrastruktur in Duisburg nicht ausreichen wird, diese Menschen ordentlich zu integrieren.

Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände fordert deshalb die Verantwortlichen in Ver-waltung und Politik auf, umgehend eine mittelfristige strategische Planung vorzunehmen, die alle Lebensbereiche der Alt-und Neubürger des Gemeinwesens mit einschließt.

Dazu gehören: 

  1. eine angepasste Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans, 
  2. ein angepasster Schulentwicklungsplan, 
  3. eine Planung für die Wohnraumentwicklung, 
  4. eine Planung für Angebote für die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen sowie 
  5. die Überlegung, das kulturelle Angebot so aufzustellen, dass es der Neuzusammensetzung unserer Stadtgesellschaft gerecht wird.

Eine besondere Herausforderung für die Agentur für Arbeit und das Jobcenter wird die Integra-tion aller Neubürger in den Arbeitsmarkt sein. Das Jobcenter mehr noch als die Agentur für Ar-beit wird in der Zukunft viel mehr Kunden haben und braucht deshalb mehr und andere finan-zielle Ressourcen, als das gegenwärtig der Fall ist.

In den letzten Jahren ist der Eingliederungstitel bundesweit von der Bundesregierung um mehr als die Hälfte gekürzt worden, mit der Folge, dass viele Eingliederungs- und Qualifizierungs-maßnahmen für arbeitslose Jugendliche und Langzeitarbeitslose weggefallen sind. Wenn sich nun die Stadtgesellschaft verändert, weil wir neue Bürger in Duisburg haben werden und die Gesellschaft bunter wird, dann bedeutet das, dass mehr Geld ins System fließen muss. Es ist ein Skandal, wenn man vor dem Hintergrund eines gekürzten Haushaltes immer mehr zusätz-liche Aufgaben organisiert, dies aber lediglich durch Verschiebereien innerhalb eines jetzt schon nicht ausreichenden Etats praktisch umsetzen will.

Wir stellen fest, dass es in dieser Diskussion nicht darum geht, die einen gegen die anderen auszuspielen, sondern darum, dass alle zu ihrem Recht auf Integration in den Arbeitsmarkt und auf Teilhabe an allen wichtigen Bereichen der Gesellschaft kommen. Es ist Wasser auf die Mühlen von Menschen, die sich Fremdenfeindlichkeit auf die Fahnen geschrieben haben, wenn beispielsweise das Jobcenter gerade jetzt Kürzungen bei den Trägern damit begründet, dass das Geld für die Arbeit mit den Flüchtlingen benötigt wird.

Die Zuwanderung, die wir zurzeit erleben, ist eine zusätzliche Herausforderung zu den Heraus-forderungen, die wir seit Jahrzehnten zu bewältigen haben: Über 30.000 Arbeitslose. Ein hoher Prozentsatz an Langzeitarbeitslosen. Eine nicht akzeptable Anzahl von arbeitslosen Jugend-lichen. Diese Herausforderungen bleiben weiter bestehen und dürfen nicht durch den Hinweis, „man befinde sich im Krisenmodus“, unter den Tisch fallen.

Soziale Stadt heißt, dass alle Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht kommen! Deswegen wird alles darauf ankommen, ob es gelingt, die Kommune in die Lage zu versetzen, ihre Infrastruktur so auf- und auszubauen, dass Duisburg lebenswert für alle wird, die hier sind und die noch kommen werden. Die Wohlfahrtsverbände fordern deshalb, Planungen und Strategien verstärkt und gezielt an den Sozialräumen zu orientieren, weil nur so die Chance besteht, dass alle Mög-lichkeiten eines Stadtteils gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Gruppierungen genutzt werden.

Wenn wir unsere eigenen formulierten Ansprüche ernst nehmen, kann es in Duisburg nur um eins gehen: konsequent das Ziel zu verfolgen, dass tatsächlich alle dazu gehören! Die Wohl-fahrtsverbände fordern deshalb alle demokratischen Parteien dazu auf, dieses Denken zu befördern und deutlich zu machen, dass es dazu keine Alternative gibt.

Download: Stellungnahme als PDF